Steuerberatung für Gewerbe: Von der Finanzbuchführung bis zur Steuererklärung

posted am: 13 Dezember 2023

Die Steuerberatung für Gewerbe erfordert einige Besonderheiten. So besteht z. B. eine Bilanzierungspflicht, wenn bei dem Betrieb des Unternehmens bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten wurden. Hier erfahren Sie, was eine Steuerberatung für einen gewerblichen Betrieb leistet.

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung bietet sowohl für das Finanzamt als auch das Unternehmen selbst eine solide Grundlage. Denn mit der Finanzbuchführung erstellt ein Steuerberater auch die Umsatzsteuervoranmeldung. Diese muss zu einem bestimmten Termin an das Finanzamt übermittelt werden. Zu diesem Zweck stellt ein Steuerberater die Vorsteuerbeträge den Umsatzsteuerbeträgen gegenüber. Daneben profitiert auch das Unternehmen selbst von der Finanzbuchführung. So lässt sich mithilfe der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) mit einem Blick erkennen, in welcher wirtschaftlichen Situation sich das Unternehmen befindet. Außerdem liefert die offene Postenliste (OPOS) sachdienliche Informationen über die aktuellen Forderungen und Verbindlichkeiten.

Lohnbuchführung

Wird in einem gewerblichen Betrieb ein Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine regelmäßige Gehaltszahlung. Eine Steuerberatung für Gewerbe unterstützt diese Verpflichtung mit der regelmäßigen Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Aufgaben der Steuerberatung beziehen sich neben der korrekten Erfassung der Mandanten- und Personalstammdaten auf die Anfertigung der Abrechnungen und die Kontakte mit dem Finanzamt sowie den Sozialversicherungsträgern. Im Weiteren wirkt eine professionelle Steuerberatung auch bei einer Sozialversicherungsprüfung des Rententrägers mit.

Bilanz

Mit der Bilanz ermittelt ein gewerbliches Unternehmen seinen jährlichen Gewinn. Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt, ist die Bilanz in jedem Fall aufzustellen. Einen gewerblichen Einzelunternehmer trifft diese Verpflichtung erst, wenn er einen Gewinn von einer vorgegebenen Summe oder einen Umsatz über diesen Betrag hinaus erzielt hat. Bei der Erstellung der Bilanz sind die Bilanzgrundsätze zu beachten. Hierzu zählen z. B. der Grundsatz der Bilanzwahrheit und der Bilanzklarheit. Diese besagen, dass bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die gesetzlichen Vorgaben zur Bilanzierung beachtet werden müssen. Diese und alle anderen wichtigen Punkte hat eine Steuerberatung für Gewerbe im Blick. So achtet der Steuerberater z. B. darauf, dass die Schlussbilanzwerte der alten Bilanz mit den Eröffnungsbilanzwerten der neuen Bilanz (Grundsatz der Bilanzidentität)übereinstimmen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Beträge entsprechend des Verursachungsprinzips abzugrenzen.

Steuererklärung

Das Ergebnis der Bilanz mündet in den betrieblichen Steuererklärungen. Auch hierfür fühlt sich eine Steuerberatung für Gewerbe verantwortlich. Zu den betrieblichen Steuererklärungen eines gewerblichen Einzelunternehmers oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft zählen die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt, kommt mit der Körperschaftsteuererklärung eine weitere Steuererklärung hinzu. Neben dem korrekten Ausfüllen der Erklärungen besitzt auch die termingerechte elektronische Übersendung an das Finanzamt höchste Priorität. Diese Tätigkeit bildet den Abschluss einer steuerlichen Beratung für jeden gewerblichen Betrieb.

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